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Kann ich als Rentner meine Brille von der Steuer absetzen?

Als Rentner gibt es eine Vielzahl von Steuervorteilen, die genutzt werden können. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Brillen aus? Diese Frage stellt sich oft, da eine Brille nicht nur eine Sehhilfe ist, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. In diesem Artikel erfahren Sie, ob eine Brille als Rentner von der Steuer absetzbar ist und was dabei zu beachten ist.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Brillen

Grundsätzlich können Brillen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dies bedeutet, dass eine Brille nur dann von der Steuer absetzbar ist, wenn sie aufgrund einer Sehschwäche oder einer anderen medizinischen Notwendigkeit benötigt wird. Eine einfache Lesebrille oder eine Sonnenbrille ohne medizinischen Hintergrund können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Was wird von der Steuer abgesetzt?

Wenn eine Brille als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, können die folgenden Kosten abgesetzt werden:

  • Kosten für die Brille inklusive Fassung und Gläser
  • Kosten für die Anpassung und Vermessung der Brille
  • Kosten für Reparatur, Reinigung und Desinfektion der Brille
  • Kosten für ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Sehschwäche

Wie wird die Brille von der Steuer abgesetzt?

Wenn eine Brille als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden soll, müssen die Kosten in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür sollte eine Rechnung des Optikers oder Augenarztes vorliegen, aus der die genauen Kosten hervorgehen. Zudem ist es wichtig, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die medizinische Notwendigkeit der Brille bestätigt.

Die absetzbaren Kosten der Brille werden dabei zu den sonstigen außergewöhnlichen Belastungen hinzugerechnet. Dabei wird jedoch zunächst eine zumutbare Belastung abgezogen. Diese richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Familienmitglieder und anderen Faktoren. Die zumutbare Belastung ist somit der Betrag, den der Steuerpflichtige selbst tragen muss.

Fazit

Eine Brille kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig ist. Dabei können die Kosten für die Brille, Anpassung, Vermessung, Reparatur, Reinigung und ärztliche Untersuchung abgezogen werden. Allerdings muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und eine zumutbare Belastung abgezogen werden. Es empfiehlt sich also, die Kosten genau zu dokumentieren und die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen.