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Krankmeldung: So meldest du dich richtig krank

19. März 2024 Arbeits-ABC Redaktion

Der Hals kratzt, die Körpertemperatur steigt. So schlecht du dich auch fühlst: Die Krankmeldung beim Arbeitgeber steht jetzt ganz oben auf deiner To-do-Liste, bevor du dich wieder ins Bett legen kannst. Aber wie meldest du dich korrekt krank? Welche Gründe sind akzeptabel? Und welche Form der Mitteilung ist die beste? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um auf der sicheren Seite zu sein.

Warum sollte ich mich krankmelden?

Es gibt viele gute Gründe, sich krankzumelden. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Körperliche Krankheiten und Verletzungen: Wenn du Fieber, Kopfschmerzen, Husten oder andere körperliche Beschwerden hast, solltest du dich unbedingt krankmelden. Auch ein eingegipster Arm oder ein Krankenhausaufenthalt sind akzeptable Gründe.

  2. Psychische Erkrankungen: Manchmal sind es nicht nur körperliche Beschwerden, die uns arbeitsunfähig machen. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen können dazu führen, dass du dich krankmelden musst.

  3. Betreuungsaufgaben für Angehörige: Wenn du dich um kranke Familienmitglieder kümmern musst, hast du ebenfalls Anspruch auf Krankengeld^3^.

Wie melde ich mich korrekt krank?

Die Form der Mitteilung, dass man krank ist, ist jedem selbst überlassen. Du kannst deinem Betrieb eine E-Mail zuschicken oder einen Anruf tätigen. Bei infektiösen Krankheiten wird grundsätzlich davon abgeraten, persönlich vorbeizuschauen, um das Risiko einer Ansteckung zu verhindern. Wichtig ist, dass du die Krankmeldung immer so früh und zügig wie möglich erfolgen lässt. Das legt das Entgeltfortzahlungsgesetz fest^1^.

Ab wann brauche ich einen ärztlichen Nachweis?

Sofern es keine feste Regelung im Arbeitsvertrag gibt, ab wann eine Krankmeldung ärztlich attestiert werden muss, gilt es, auf die gesetzlichen Vorgaben auszuweichen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass du als Arbeitnehmer spätestens dann einen ärztlichen Nachweis brauchst, wenn du länger als drei Tage nicht arbeiten kannst. Es ist jedoch auch möglich, dass dein Betrieb bereits ab dem ersten Tag deiner krankheitsbedingten Abwesenheit auf ein ärztliches Attest besteht. Schaue hierfür in deinen Arbeitsvertrag oder erkundige dich rechtzeitig in der Personalabteilung, um Missverständnissen vorzubeugen^1^.

Fazit

Die Krankmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und bewahrt dich vor einer Abmahnung wegen Blaumachens. Sie sichert zugleich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Denke daran, dich frühzeitig und korrekt krankzumelden, um deine Rechte zu wahren und deinem Arbeitgeber die nötigen Informationen zu geben. Deine Gesundheit steht an erster Stelle!