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Wann wird Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt?

Fußpflege kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, insbesondere bei älteren oder kranken Menschen. Doch wer bezahlt die Kosten für eine professionelle Fußpflege? Können Patienten auf Unterstützung von der Krankenkasse hoffen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Bezuschussung von Fußpflege durch die Krankenkasse wissen müssen.

Wie definiert die Krankenkasse medizinisch-notwendige Fußpflege?

Medizinisch-notwendige Fußpflege, auch bekannt als podologische Therapie, wird von der Krankenkasse in unterschiedlichem Maße bezuschusst. Dabei handelt es sich um eine gezielte Behandlung von Erkrankungen der Füße wie Nagelpilz, Hühneraugen oder Hornhaut. Die podologische Therapie wird von ausgebildeten Fußpflegern (Podologen) durchgeführt, die über umfangreiches Fachwissen verfügen.

Damit die Kosten für die podologische Therapie von der Krankenkasse übernommen werden, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass die Behandlung nicht aus ästhetischen Gründen erfolgt, sondern aufgrund von Schmerzen, Schädigungen oder Funktionsstörungen der Füße.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Fußpflege?

Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für podologische Therapie übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt eine Verordnung für medizinisch-notwendige Fußpflege ausstellt. Die Verordnung sollte genaue Angaben zur Art der Behandlung und zur Anzahl der notwendigen Sitzungen enthalten.

Generell können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf podologische Therapie haben, wenn:

  • sie an einer schweren Erkrankung des Fußes oder der Zehen leiden, die ärztlich diagnostiziert wurde
  • eine Schädigung des Fußes oder der Zehen vorhanden ist, die zu Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen führt
  • es eine Funktionsstörung des Fußes oder der Zehen gibt, die ärztlich diagnostiziert wurde

In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für zehn Sitzungen pro Jahr. In Ausnahmefällen kann die Anzahl der Sitzungen auch höher sein, wenn dies medizinisch begründet ist. Der genaue Leistungsumfang und die Höhe des Zuschusses hängen jedoch von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Was muss ich bei der Beantragung von Fußpflege beachten?

Wenn Sie eine medizinisch-notwendige Fußpflege benötigen und sichergehen möchten, dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Lassen Sie sich zunächst vom Haus- oder Facharzt diagnostizieren und eine Verordnung für podologische Therapie ausstellen.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld, wie viele Sitzungen von Ihrer Krankenkasse maximal übernommen werden.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei einem qualifizierten Fußpfleger (Podologen) und legen Sie ihm die Verordnung vor.
  • Reichen Sie die Verordnung zusammen mit der Rechnung des Podologen bei Ihrer Krankenkasse ein.

In der Regel erstattet die Krankenkasse die Kosten direkt an den Podologen, so dass Sie als Patient lediglich einen Eigenanteil zahlen müssen (in der Regel zehn Prozent der Gesamtkosten).

Fazit

Fußpflege kann teuer sein, insbesondere wenn sie aus medizinischen Gründen erfolgen muss. Doch wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf Bezuschussung von podologischer Therapie haben. Um sicherzustellen, dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, sollten Patienten sich vorab informieren und eine Verordnung von ihrem Arzt ausstellen lassen. Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich individuell beraten.