Menschen mit Schwerbehinderungen haben in Deutschland eine Reihe von Sonderrechten, die ihnen den Alltag erleichtern sollen. Diese Rechte sind in Gesetzen und Verordnungen verankert und gelten unabhängig von Art und Ursache der Behinderung. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Sonderrechte und wie sie in Anspruch genommen werden können.
Definition von Schwerbehinderung
Zunächst einmal sollten wir klären, wer als schwerbehindert gilt. In Deutschland wird eine Schwerbehinderung ab einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 festgestellt. Dieser Grad wird anhand eines ärztlichen Gutachtens ermittelt und berücksichtigt sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen. Menschen mit einem GdB von 50 und höher haben Anspruch auf Leistungen und Unterstützung durch den Staat und ihre Arbeitgeber.
Sonderrechte im Beruf
Wenn man schwerbehindert ist, hat man eine Reihe von Sonderrechten im Beruf. So sind Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass die Behinderung keine unüberwindbaren Hindernisse darstellt. Außerdem haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Zusatzurlaub, der je nach GdB zwischen fünf und 30 Tagen im Jahr betragen kann.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von finanziellen Unterstützungen für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung. So kann man zum Beispiel einen Zuschuss zur Anschaffung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Hörgeräten beantragen. Auch die Umbaukosten für barrierefreies Wohnen können gefördert werden.
Sonderrechte im öffentlichen Raum
Auch im öffentlichen Raum gibt es Sonderrechte für schwerbehinderte Menschen. So haben sie zum Beispiel das Recht auf kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" (für "Beförderungsentgeltfreiheit") besitzen. Auch parken ist einfacher: Schwerbehinderte haben das Recht auf kostenlose Parkplätze auf öffentlichem Grund sowie auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. In vielen Städten gibt es außerdem eine Art "Bürgersteig-Taxiservice", der Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zu ihrem Zielort bringt.
Sonderrechte im Alltag
Auch im Alltag können Menschen mit Schwerbehinderungen von Sonderrechten profitieren. So haben sie zum Beispiel das Recht, bei Anschaffungen von bestimmten Produkten wie etwa Autos oder Elektrogeräten von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Auch Vergünstigungen bei der Nutzung von öffentlichen Bädern oder Museen sind möglich.
Fazit
Menschen mit Schwerbehinderungen haben in Deutschland eine Reihe von Sonderrechten. Diese reichen von finanzieller Unterstützung im Beruf über kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Umsatzsteuerbefreiung bei Anschaffungen bestimmter Produkte. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, sollte sich über seine Rechte und Ansprüche informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch nehmen.