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Kann ich hin und Rückfahrt zum Arzt steuerlich absetzen?

Wenn Sie regelmäßig zum Arzt oder zur Klinik gehen müssen, um krankheitsbedingte Untersuchungen oder Behandlungen durchführen zu lassen, können die Kosten für die Fahrt steuerlich absetzbar sein. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob die Hin- und Rückfahrt zum Arzt in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswertes dazu.

Die Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten

Zum ersten sollten Sie wissen, dass es sich bei Fahrtkosten um Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen handeln können. In der Regel handelt es sich um Werbungskosten, wenn die Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sind. Sonderausgaben entstehen, wenn Fahrtkosten für Alten- oder Krankenfahrten, Ausbildung oder Studium angefallen sind. Aber auch außerplanmäßige Krankheitskosten, wie zum Beispiel Kosten für eine Reise zum Arzt, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Die Hin- und Rückfahrt zum Arzt steuerlich absetzen

In Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arzt gilt grundsätzlich: Nur die tatsächlich gezahlten Kosten können abgesetzt werden. Sie sollten daher alle Quittungen und Belege sammeln, um sie später als Beweis vorlegen zu können.

Ein weiterer wichtiger Faktor für die steuerliche Anerkennung von Fahrtkosten ist die Begründung des Aufwands. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrten aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Wird beispielsweise ein Patient regelmäßig zu einer Chemotherapie zur Klinik gefahren, können hier die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Der mögliche steuerliche Vorteil bei Fahrtkosten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arzt kann ein wichtiger Faktor sein, um die finanzielle Belastung bei regelmäßigen Arztbesuchen zu reduzieren. Je nach Höhe der abgesetzten Kosten können bis zu 20% der gezahlten Kosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Allerdings sollten hierbei beachtet werden, dass es hier Grenzen gibt und nicht jede Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Fazit

Es ist möglich, die Hin- und Rückfahrt zum Arzt steuerlich abzusetzen. Allerdings müssen hierbei bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Als Nachweis sollten Sie alle Quittungen und Belege aufbewahren, um die Fahrten später als Beweis vorlegen zu können. Wenn Sie regelmäßig zum Arzt müssen, ist die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten ein wichtiger Faktor, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Aber nur die tatsächlich gezahlten Kosten können abgesetzt werden, und nicht jeder Arztbesuch ist steuerlich anerkannt.