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Was steht Behinderten finanziell zu?

Behinderten steht in Deutschland eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen und Leistungen zu. Diese sollen dazu beitragen, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungen für Behinderte vorhanden sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, haben Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Diese Leistung wird vom Sozialamt ausgezahlt und dient dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Dabei wird unterschieden zwischen Grund- und Regelleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, sich möglichst selbstständig in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu zählen unter anderem Leistungen wie Assistenz, Therapie, Wohnraumanpassung oder Hilfsmittel. Zuständig für die Eingliederungshilfe sind die jeweiligen Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe.

Pflegeversicherung

Behinderte, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf Pflege angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese umfassen unter anderem die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Pflegehilfsmitteln. Die individuelle Pflegestufe richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und den körperlichen sowie geistigen Einschränkungen der betroffenen Person.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweis, der Menschen mit einer Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt wird. Er kann verschiedene Vergünstigungen wie beispielsweise die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Steuervorteile mit sich bringen. Der GdB wird auf Antrag vom Versorgungsamt festgestellt.

Arbeitslosengeld II

Menschen mit Behinderung, die trotz vorhandener Arbeitsfähigkeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind, können Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die Leistung umfasst neben dem Lebensunterhalt auch die Übernahme von Kosten wie Miete oder Heizung. Dabei wird jedoch geprüft, ob die betroffene Person in der Lage ist, eine Arbeit aufzunehmen oder sich um eine solche zu bemühen.

Fazit

Behinderten steht in Deutschland eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen zu, die dazu beitragen sollen, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Dabei sind jedoch verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen und es sollten die Bedürfnisse des Einzelnen im Vordergrund stehen.