Press "Enter" to skip to content

Wann zahlt Kasse Fußpflege?

Als Patient oder Patientein haben Sie möglicherweise schon einmal eine Fußpflege in Erwägung gezogen, besonders wenn Sie leiden unter Schmerzen, Schwielen oder Nagelerkrankungen. Doch bevor Sie das nächste Kosmetikstudio aufsuchen, sollten Sie sich informieren, ob Sie Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse haben.

Fußpflege ist eine weit verbreitete Maßnahme zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die Versicherten versuchen, medizinisch notwendige Fußpflegemaßnahmen als zusätzlichen Vorteil aus den Versicherungsverträgen ihrer Krankenkassen anzufordern. Hier erfahren Sie alles über Bedingungen und Kriterien, die bestimmen, wann die Krankenkasse die Fußpflege für Sie bezahlt.

Medizinische Notwendigkeit

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme der Fußpflege variieren von Kasse zu Kasse. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Behandlung der Füße zur medizinischen Notwendigkeit wird, wenn eine Erkrankung oder ein körperlicher Mangel vorliegt. Das heißt, dass die Behandlung eine medizinische Anwendung hat, die notwendig ist, um Schmerzen zu lindern oder eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern.

Eine medizinische Indikation besteht in der Regel in folgenden Fällen:

  • Diabetes mellitus
  • Durchblutungsstörungen der Arterien oder Venen
  • Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke, Bänder und Knochen
  • Veränderungen der Haut und Nägel, zum Beispiel durch Pilzbefall oder Warzen
  • Schmerzen in den Füßen, die das Gehen und Stehen erschweren

Wenn Sie unter einem dieser Krankheitsbilder leiden, sollten Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nachfragen, ob eine medizinische Notwendigkeit für eine Fußpflege besteht.

Formalitäten und Kostenübernahme

Wenn Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine medizinische Indikation erlangen können, müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und die formalen Anforderungen für die Kostenübernahme erfüllen. In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit der Fußpflege bestätigt und die Art, den Umfang sowie die Häufigkeit der notwendigen Maßnahmen angibt. Darüber hinaus sollten Sie eine kosmetische Fußpflege von der medizinischen Behandlung deutlich trennen und alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Im Allgemeinen decken die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Fußpflege in Abhängigkeit von der Schwerwiegendheit und dem Umfang der Erkrankung. Die Höchstgrenzen können jedoch je nach Bundesland und Kasse variieren. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um von den erweiterten Leistungen in diesem Bereich zu profitieren.

Fazit

Kurz gesagt: Die Kasse zahlt die Fußpflege, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Wenn Sie keine medizinische Indikation haben, aber dennoch Wert auf eine kosmetische Fußpflege legen, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Inanspruchnahme von ärztlicher Behandlung und Fußpflege bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Ernstfall von einer Kostenübernahme profitieren und auch in Zukunft gesund und schmerzfrei durchs Leben gehen können.