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GEZ Befreiung für Schwerbehinderte – Gibt es das?

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist ein bekannter Begriff in Deutschland. Jeder, der ein Rundfunkgerät besitzt, muss die monatliche GEZ Gebühr zahlen. Doch gibt es bestimmte Personengruppen, die von dieser Gebühr befreit sind? Insbesondere stellt sich oft die Frage, ob Schwerbehinderte von der GEZ befreit sind.

Definition: Was ist eigentlich eine Schwerbehinderung?

Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (§ 2 SGB IX) liegt vor, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Funktionseinschränkung dazu führt, dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 50 liegt.

GEZ Befreiung für Schwerbehinderte – Fakten und Hintergründe

Die gute Nachricht: Ja, Schwerbehinderte können von der GEZ Befreiung profitieren. Es gibt hierfür jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Nach § 6 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) können Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen von der GEZ Befreiung profitieren. Hierzu muss der Schwerbehinderte einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 80 besitzen. Alternativ kann auch eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Funktion vorgelegt werden.

Des Weiteren muss der Schwerbehinderte entweder Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen oder aber ein befristetes Sozialhilfe-Anspruchsrecht aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung haben.

Wie kann die GEZ Befreiung beantragt werden?

Wer von der GEZ Befreiung profitieren möchte, sollte sich zunächst einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 80 ausstellen lassen oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Funktion vorlegen.

Im Anschluss kann die GEZ Befreiung entweder online auf der Webseite der GEZ beantragt oder aber schriftlich per Antrag erfolgen. Hierzu ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen vorzulegen, insbesondere den Schwerbehindertenausweis oder die ärztliche Bescheinigung und den Nachweis über den Bezug von Leistungen zur Grundsicherung.

Fazit

Schwerbehinderte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von der GEZ Befreiung zu profitieren. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere der Besitz eines Schwerbehindertenausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung sowie der Nachweis über den Bezug von Leistungen zur Grundsicherung.

Für Schwerbehinderte ist die GEZ Befreiung ein wichtiges Instrument, um die monatlichen Gebühren zu sparen und somit rechtliche Entlastung genießen zu können.