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Kann man Azubis wegen Krankheit kündigen?

Die Ausbildung ist eine wichtige Phase im Leben eines jungen Menschen. Doch was passiert, wenn ein Azubi aufgrund einer Krankheit seine Ausbildung nicht fortsetzen kann? Kann er oder sie etwa gekündigt werden? In diesem Artikel werden wir uns diese Frage genauer ansehen und klären, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen.

Krankheitsbedingte Kündigung bei Azubis

Grundsätzlich ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit bei Azubis nicht möglich. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) besteht zwischen Auszubildenden und Ausbildenden ein besonderes Schutzverhältnis. Dieses Schutzverhältnis beinhaltet unter anderem, dass eine Ausbildungsstelle nicht einfach gekündigt werden darf, nur weil der Azubi krank ist.

Die Gründe dafür sind einfach. Eine Kündigung wäre für den Azubi besonders schwerwiegend, da er oder sie damit nicht nur die Ausbildungsstelle, sondern auch die Perspektive auf die Karriere in diesem Beruf verlieren würde. Daher darf eine Kündigung nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen werden.

Dennoch gibt es Fälle, in denen ein Azubi wegen einer längeren Krankheit die Ausbildung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Auszubildende und Ausbildungsstätten gemeinsam eine Lösung finden, um den Azubi zu unterstützen.

Krankheit während der Probezeit

Während der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigung wegen Krankheit ist jedoch auch hier nicht zulässig. Allerdings kann eine Krankheit während der Probezeit dazu führen, dass der Azubi nicht prüfungsreif ist und die Probezeit verlängert werden muss. In diesem Fall darf der Ausbilder die Probezeit verlängern.

Umgang mit krankheitsbedingten Ausfallzeiten

Azubis sind verpflichtet, die Ausbildung vorschriftsmäßig durchzuführen. Dazu gehört es auch, regelmäßig am Ausbildungsbetrieb teilzunehmen. Wenn ein Azubi krank ist, muss er oder sie dies dem Ausbildungsbetrieb mitteilen.

Im Krankheitsfall hat der Azubi Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Zahlt der Ausbildungsbetrieb das Entgelt nicht, so hat der Azubi das Recht, das Ausbildungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Wenn ein Azubi aufgrund von Krankheit längere Zeit ausfällt, ist es wichtig, dass Auszubildende und Ausbildungsbetrieb gemeinsam eine Lösung finden. Mögliche Lösungen können beispielsweise sein:

  • Verlängerung der Ausbildung
  • Vertiefung der Ausbildungsinhalte in Kleingruppen oder Einzelschulungen
  • Freistellung für eine bestimmte Zeit oder eine Reduzierung der Ausbildungsdauer

Fazit: Azubis wegen Krankheit kündigen?

Wie wir gesehen haben, ist es nicht möglich, Azubis wegen Krankheit zu kündigen. Das Berufsbidlungsgesetz schützt Auszubildende vor einer Kündigung aufgrund von Krankheit. Dennoch kann eine längere Krankheit dazu führen, dass der Azubi die Ausbildung nicht fortsetzen kann.

In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Auszubildende und Ausbildungsbetrieb gemeinsam eine Lösung finden, um den Azubi zu unterstützen. Mögliche Lösungen sind die Verlängerung der Ausbildung, die Vertiefung von Ausbildungsinhalten in Kleingruppen oder Einzelschulungen sowie die Freistellung oder Reduzierung der Ausbildungsdauer.

Die Ausbildung ist eine wichtige Phase im Leben junger Menschen. Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, die Frage zu beantworten, ob Azubis wegen Krankheit gekündigt werden können.