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Was übernimmt die Krankenkasse bei Rheuma?

Leider kann Rheuma verschiedenen Betroffenen viel Schmerz und Beschwerden verursachen. In Deutschland sind laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts etwa fünf Millionen Menschen betroffen. Glücklicherweise können viele Menschen von den Fortschritten in der Medizin und der Therapie profitieren, aber welche Kosten können von der Krankenkasse bei Rheuma getragen werden?

Was ist Rheuma?

Zunächst einmal sollten wir klären, was Rheuma ist. Rheuma ist kein einzelnes Krankheitsbild, sondern eine Sammelbezeichnung für mehr als 200 verschiedene Krankheiten. Die bekannteste Art von Rheuma ist die chronische Polyarthritis oder rheumatoide Arthritis. Diese Krankheit verursacht entzündliche Veränderungen in den Gelenken und führt zu Schmerzen, Schwellungen und eingeschränkter Beweglichkeit. Andere Formen von Rheuma sind zum Beispiel Osteoporose, Fibromyalgie oder Gicht.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Da Rheuma eine chronische Erkrankung ist, müssen Betroffene oft lebenslang behandelt werden. Es gibt viele verschiedene Therapien und Medikamente, die bei Rheuma eingesetzt werden können. Dazu gehören Schmerzmedikamente, entzündungshemmende Medikamente und basistherapeutische Medikamente. Auch Physiotherapie, Ergotherapie und verschiedene alternative Verfahren wie Akupunktur oder Homöopathie können eingesetzt werden.

In der Regel werden die meisten Kosten durch die Krankenkasse bei Rheuma übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und Versorgung. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, notwendige Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen und Vorschriften, die zu beachten sind.

Einschränkungen und Vorschriften

Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für zugelassene und wissenschaftlich anerkannte Therapien und Medikamente. Auch die Zahl der verordneten Medikamente kann begrenzt sein, insbesondere die teureren Medikamente, die zur Behandlung von Rheuma eingesetzt werden. Hier können Einschränkungen durch das Arzneimittel-Regresse oder die Preisbindung bei Arzneimitteln entstehen.

Als Patient muss man auch die Vorschriften der Krankenkassen beachten. So kann es sein, dass man eine Zuzahlung leisten muss, wenn man spezielle Medikamente oder Maßnahmen in Anspruch nimmt. Die Höhe dieser Zuzahlungen ist jedoch gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel einen Anteil von 10 Prozent des Preises.

Fazit

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die meisten Kosten bei Rheuma von den Krankenkassen übernommen werden, die medizinisch notwendig sind und zugelassen sind. Allerdings gibt es Vorschriften und Einschränkungen, die man beachten sollte. Als Patient sollte man sich in jedem Fall vor Beginn der Behandlung mit der Krankenkasse abstimmen, um mögliche Einschränkungen und Kosten zu vermeiden.