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Wann bekommt man die Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt?

Hätten Sie es gewusst? Die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Fußpflege. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige darüber, wann und unter welchen Umständen Sie eine Kostenübernahme der Fußpflege durch Ihre Krankenkasse beantragen können.

Was versteht man unter Fußpflege?

Als Fußpflege wird die medizinische Versorgung der Füße bezeichnet. Meistens wird diese von einem Podologen oder einer Podologin durchgeführt. Dabei werden Veränderungen an Haut, Nägeln oder Gelenken behandelt, um beispielsweise Schmerzen oder weiteren Schädigungen vorzubeugen. Bei der Podologie handelt es sich um eine spezielle Form der medizinischen Fußpflege, welche auch schwerwiegendere Veränderungen am Fuß behandeln darf.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Fußpflege?

Ein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Regel werden diese von der jeweiligen Krankenkasse im Rahmen der Satzung festgelegt und können von Kasse zu Kasse variieren. Grundsätzlich gilt: Nur medizinisch notwendige Leistungen werden übernommen. Damit eine Kostenübernahme für die Fußpflege in Betracht kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Diagnose einer schweren Erkrankung

Eine Kostenübernahme der Fußpflege kommt meistens nur dann in Frage, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt. Dazu gehören beispielsweise Diabetes, Multiple Sklerose, Arthrose oder Rheuma. Bei diesen Erkrankungen kann eine regelmäßige medizinische Fußpflege dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden.

Nicht selbst durchführbar

In einigen Fällen ist eine Fußpflege aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst durchführbar. Das kann beispielsweise aufgrund von eingeschränkter Beweglichkeit oder Sehbeeinträchtigungen der Fall sein.

Verordnung durch den Arzt

Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt werden kann, benötigt man eine Verordnung des behandelnden oder verordnenden Arztes. In der Verordnung wird festgelegt, welchem Umfang die medizinische Fußpflege durchgeführt werden soll.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme der Fußpflege?

Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kostenübernahme der Fußpflege bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Dazu müssen folgende Schritte unternommen werden:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Podologen oder einer Podologin.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden oder verordnenden Arzt eine Verordnung für die medizinische Fußpflege ausstellen.
  3. Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen Sie eine Kostenübernahme. Je nach Krankenkasse kann es sein, dass diese direkt mit dem Podologen oder der Podologin abgerechnet wird, in anderen Fällen erhalten Sie eine Kostenrückerstattung.

Fazit

Eine Kostenübernahme der Fußpflege durch die Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie unter einer schweren Erkrankung leiden, die eine medizinische Fußpflege erforderlich macht, und die Pflege nicht mehr selbst durchführen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme der Fußpflege bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hierbei ist eine Verordnung des behandelnden oder verordnenden Arztes erforderlich. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse, um herauszufinden, ob eine Kostenübernahme der medizinischen Fußpflege für Sie in Frage kommt.